Notar |
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Der Notar ist eine Amtsperson und wird vom Staat ernannt. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen und anderen Erklärungen. Der Notar ist unparteiisch und unabhängig von Staat und Mandanten. Die Aufgaben des Notars sind Beurkundungen von Rechtsgeschäften sowie deren Vollziehung und Überwachung, Beglaubigungen von Unterschriften, Registeranmeldungen sowie eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten. Dr. Walter Fallak verfügt über umfassende Erfahrung in notarieller Tätigkeit. Von September 1989 bis November 2007 war Dr. Fallak ständiger Vertreter des Notars Wolfgang Hessenauer. Am 17. Januar 2007 hat der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Dr. Fallak selbst zum Notar bestellt. Die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Notars sind in der KostO (Kostenordnung) vorgeschrieben.
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