Notar

Notar

Der Notar ist eine Amtsperson und wird vom Staat ernannt. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen und anderen Erklärungen. Der Notar ist unparteiisch und unabhängig von Staat und Mandanten.

Die Aufgaben des Notars sind Beurkundungen von Rechtsgeschäften sowie deren Vollziehung und Überwachung, Beglaubigungen von Unterschriften, Registeranmeldungen sowie eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten.

Die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Notars sind im Gesetz über die
Gerichts- und Notarkosten (GNotKG) festgeschrieben.

  • Grundstücksgeschäfte
  • Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten
  • Erbbaurechte, Wohnungseigentum
  • Unternehmensgründung

  • Gesellschaftsverträge
  • Umwandlung
  • Handelsregistersachen
  • Testamente, Erbverträge
  • Schenkungen
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgen-
    vereinbarungen
  • Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung

  • Betreuungsvorschlag

  • Schuldanerkenntnis

  • Abnahme von Eidesstattlichen Versicherungen

  • Verwahrungsgeschäfte

  • Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen

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